Akkreditierungsrichtlinien

Die Deutsche Fachpflege Gruppe als Veranstalterin des MAIK Münchner außerklinischer Intensiv Kongress bietet Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit einer kostenlosen Akkreditierung. Diese dient ausschließlich der journalistischen Berichterstattung über den Kongress.

Akkreditiert werden kann, wer laut Impressum, Mitglied einer journalistischen Redaktion ist ODER den Brief einer journalistischen Redaktion vorweist, die ihre/seine regelmäßige Mitarbeit und den Auftrag zur Kongress-Berichterstattung bestätigt ODER wer veröffentlichte und namentlich gekennzeichnete journalistische Beiträge aus den letzten sechs Monaten zu Gesundheitsthemen vorweist.

Wir bitten außerdem um eine Kopie (Fax oder pdf) des aktuellen Presseausweises folgender Institutionen: DJV, dju, BDZV, VDZ, Freelens oder DFJV. Korrespondenten aus dem Ausland bitten wir um eine schriftliche Auftragsbestätigung ihrer Redaktion und die Vorlage eines Mitgliedsausweises einer anerkannten Organisation ausländischer Pressevertreter (z.B. Verein der ausländischen Presse).

Ihren Akkreditierungswunsch richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:
maik@deutschefachpflege.de
Tel.: + 49 (0)800 66 80 100

Eine Akkreditierung berechtigt zur kostenlosen Teilnahme am MAIK. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie vor Beginn des Kongresses. Eine Kongressmappe wird vor Ort ausgehändigt.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, sich vor Ort gegen Vorlage einer entsprechenden Legitimation (siehe oben) zu akkreditieren. Einfacher und schneller für beide Seiten ist aber eine Vorab-Akkreditierung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Platzgründen pro Redaktion nur zwei Mitarbeiter zulassen können. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, ein Akkreditierungsgesuch abzulehnen. Bei Ablehnung einer Akkreditierung verbleibt selbstverständlich die Möglichkeit, über den Kauf einer Eintrittskarte beim Kongress dabei zu sein.

Nicht akkreditiert werden:

  • Personen, die keine journalistische Legitimation besitzen
  • Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen
  • Personen, die ausschließlich einen Weblog betreiben
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen (z.B. Universal Press, USA etc.)
  • Personen, die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören (z.B. Marketing- oder Anzeigenleiter)
  • Personen mit ungültigem Presseausweis

                                                 Folge uns: